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Einwohner und Großfamilienermäßigungen der Balearen, der Kanaren sowie der Städte Ceuta und Melilla

Wenn Sie spanischer Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz sind und nachweisen können, dass Sie ein Einwohner der Balearischen Inseln, der Kanarischen Inseln oder der Städte Ceuta oder Melilla sind, haben Sie bei Direktreisen gemäß dem Königlichen Erlass Nr. 1316/2001 vom 30. November in der durch den Königlichen Erlass Nr. 1340/2007 vom 11. Oktober geänderten Fassung ein Recht auf einen Zuschuss (Ermäßigung) für Ihre Reise von Ihrem Wohnort zu allen anderen Orten innerhalb Spaniens und umgekehrt. Um sicherzustellen, dass die Ermäßigung bei Ihrer Buchung berücksichtigt wird, müssen Sie bei der Buchung die entsprechende Option „Einwohner“ auswählen.

Ihr Einwohnerstatus kann nur dadurch nachgewiesen werden, dass Sie einen Personalausweis (National Identity Card – DNI) ODER Reisepass UND eines der folgenden Dokumente vorlegen:

• Von der Stadtverwaltung ausgestellte Meldebescheinigung

• Meldebescheinigung für Minderjährige

• Aufenthaltsgenehmigung (NIE)

• Bescheinigung eines Abgeordneten oder Senators

• Auszug aus dem Ausländerzentralregister

Bei der Online-Buchung werden Sie gefragt, welche Art Nachweis Sie am Flughafen vorlegen, um zu bestätigen, dass Sie Anspruch auf die Ermäßigung haben. Sie müssen genau dieses Dokument zum Flughafen mitbringen, das Sie bei Ihrer Buchung angeben haben. Dieses Dokument muss am Gepäckabgabeschalter und wenn Sie an Bord des Flugzeugs gehen vorgezeigt werden.

Wenn Sie nicht den richtigen Nachweis vorlegen, wird Ihnen die Beförderung verweigert.

Für bereits durchgeführte Flüge kann keine Ermäßigung gewährt werden.

Großfamilienermäßigung

Mitgliedern von Großfamilien wird durch die Verfügung Nr. 3837/2006 des Ministeriums für Öffentliche Arbeiten eine Subvention auf Inlandsflugpreise gewährt. Dementsprechend können Mitglieder von als solche deklarierten Großfamilien (gemäß Artikel 12 des Gesetzes Nr. 40/2003 vom 18. November zum Schutz von Großfamilien) eine Ermäßigung auf Unsere Standardinlandsflugpreise erhalten. Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen Sie Einwohner der Balearischen Inseln, der Kanarischen Inseln oder der Städte Ceuta oder Melilla sein. Um sicherzustellen, dass die Ermäßigung berücksichtigt wird, müssen Sie bei der Buchung die Option „Großfamilie“ auswählen.

Um die Ermäßigung zu erhalten, müssen Sie folgende Nachweise vorlegen:

Offizielle Großfamilienbescheinigung (Einzel- oder Sammelbescheinigung), die von der Autonomen Gemeinschaft ausgestellt ist und
einen Identitätsnachweis in Form eines Personalausweises (DNI) oder einer Meldebescheinigung (oder Geburtsdatum bei Minderjährigen unter 14 Jahren). Weitere Reiseinformationen für Kleinkinder und Kinder finden Sie in Artikel 11 (Kleinkinder und Kinder).

Während des Buchungsvorgangs über die Website werden Sie gefragt, welche Form eines Identifikationsdokuments Sie am Flughafen vorlegen werden, um zu bestätigen, dass Sie berechtigt sind, die Ermäßigung für große Familien in Anspruch zu nehmen. Sie müssen dasselbe Dokument, das Sie bei Vornahme der Buchung eingeben, mit zum Flughafen bringen und dieses am Gepäckabgabeschalter und wenn Sie an Bord des Flugzeugs gehen vorweisen.

Wenn Sie nicht den richtigen Nachweis vorlegen, wird Ihnen die Beförderung verweigert.

Für bereits durchgeführte Flüge kann keine Ermäßigung gewährt werden.

Mischbuchungen

Mischbuchungen liegen dann vor, wenn bestimmte Personen einer Buchung Anspruch auf die Einwohnerermäßigung oder Großfamilienermäßigung haben, während andere keinen entsprechenden Anspruch haben. Mischbuchungen werden vom Luftfrachtführer bei keiner Buchungsart anerkannt. Stellen Sie bei der Buchung bitte sicher, dass alle Personen, auf die sich die Buchung bezieht, Anspruch auf die jeweilige Ermäßigung haben. Sollten einige dieser Personen nicht anspruchsberechtigt sein, muss für die anspruchsberechtigten Fluggäste eine separate Buchung vorgenommen werden.

Änderungen

Buchungen, bei denen eine Einwohnerermäßigung oder Großfamilienermäßigung gewährt worden ist, können nicht online geändert werden. Wenn Sie Änderungen an Ihrer Buchung vornehmen möchten, wenden Sie sich bitte an Unser Kundenserviceteam.

 

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