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Fluggäste mit besonderen Bedürfnissen

Teilen Sie uns Ihre besonderen Anforderungen mit

Wenn Sie besondere Bedürfnisse haben, sollten Sie uns bis spätestens 48 Stunden vor Ihrer Reise darüber informieren.

Wenn Sie Ihre Buchung telefonisch vornehmen, sollten Sie uns diese zum Zeitpunkt der Buchung mitteilen.

Passagiere, die eine Buchung über das Internet vornehmen, wählen bitte während des Buchungsvorgangs die Art der Unterstützung aus, die sie benötigen.

Wenn Sie eine Buchung vornehmen, ohne uns über Ihre Bedürfnisse zu informieren, müssen Sie sich entweder telefonisch an unser Kundenserviceteam wenden, um diese Serviceleistung zu buchen, oder über die Buchungsbestätigung auf My easyJet.com Unterstützung hinzubuchen.

Wir sollten mindestens 48 Stunden Zeit haben, um die Flughafenbehörden davon in Kenntnis zu setzen, dass Unterstützung benötigt wird. Anträge, die weniger als 48 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit eines Fluges eingehen, können möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Dies kann dazu führen, dass Passagiere nicht reisen können, wenn die Flughafenbehörden ihren besonderen Reiseanforderungen nicht nachkommen können.

Nach Möglichkeit bemüht sich easyJet jedoch, Passagieren beim Ein- und Aussteigen behilflich zu sein.

Die Sicherheitsvorschriften für die Zivilluftfahrt verlangen, dass Passagiere mit besonderen Bedürfnissen nicht in Notausstiegsreihen oder auf eingeschränkten Sitzplätzen sitzen dürfen. Außerhalb dieser Sicherheitsanforderungen werden wir uns nach Kräften bemühen, Ihren Bedürfnissen in Bezug auf die Sitzplatzzuweisung gerecht zu werden.


Vorgehensweise und Medikamente

Fluggäste erhalten die Möglichkeit, medizinische Geräte und/oder bis zu zwei Stück Mobilitätsausrüstung entweder als Handgepäck oder als Aufgabegepäck mitzuführen, vorausgesetzt, dass die medizinischen Geräte bzw. die Mobilitätsausrüstungen hinsichtlich ihrer Größe und Form geeignet sind, in der Kabine eines Flugzeugs befördert zu werden. Übergroße Ausrüstungsgegenstände müssen im Frachtraum des Flugzeugs transportiert werden. Diese werden kostenlos und zusätzlich zur Standard-Freigepäckmenge befördert. Die Medikamente/medizinischen Geräte müssen separat vom Standardaufgabegepäck des Fluggasts befördert werden, um sicherzustellen, dass diese am Gepäckabgabeschalter problemlos erkannt werden. Zur Überprüfung Ihrer unverzichtbaren Medikamente und/oder Hilfsmittel benötigen Sie medizinische Unterlagen (z. B. einen Brief) Ihres behandelnden Arztes, in dem bestätigt wird, dass Sie diese Medikamente und/oder Hilfsmittel mitführen müssen. Passagieren, die mit Arzneimitteln reisen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen und/oder mit Injektionssubstanzen, wird empfohlen, ein ärztliches Schreiben/Rezept mit Detailangaben zum Arzneimittel und zu dessen vorgesehener Verwendung mitzuführen.


Rollstühle und Mobilitätsausrüstung

Rollstühle und Mobilitätshilfen, die nicht manuell in den Frachtraum gehoben werden können, können nur befördert werden, wenn beide Flughäfen über die Einrichtung verfügen, die zum Ein-/Ausladen des Geräts benötigt wird. Bitte beachten Sie, dass einige Flughäfen möglicherweise nicht über die für das Heben von schweren Rollstühlen und Mobilitätshilfen benötigte Ausrüstung verfügen. Wenn Sie uns jedoch 48 Stunden vor Ihrem Abflug benachrichtigen, können wir dies für Sie einleiten und angemessene Bemühungen anstellen, Ihren Bedürfnissen gerecht zu werden. Pro Passagier werden zwei Stück Mobilitätsausrüstung (z. B. Rollstuhl, Mobilitätshilfen) kostenlos und zusätzlich zum Frachtraumgepäck des Passagiers transportiert. Dazu können auch Sportrollstühle zählen. Sportrollstühle, die zusätzlich zu den pro Passagier zulässigen zwei Stück Mobilitätsausrüstung transportiert werden, gelten jedoch als „Sportausrüstung“ (siehe Artikel 20.4 (Gepäck, Frachtraumgepäck) und Artikel 20.6 (Gepäck, Sportausrüstung)) und es fällt eine entsprechende Gebühr an.

Mit versiegelten und auslaufsicheren Batterien betriebene Rollstühle sind für die Beförderung in Flugzeugen von easyJet zugelassen. easyJet befördert jedoch keine Rollstühle mit nicht versiegelten und nicht auslaufsicheren Batterien.

Am Flughafen kann für Passagiere Unterstützung in Form von Rollstühlen bereitgestellt werden, die Hilfe benötigen (einschließlich Passagiere, die auf Rollstühle angewiesen sind, Passagiere, die nicht ohne Hilfe gehen können, Passagiere, die nicht in der Lage sind, das Flugzeug zu besteigen, oder Passagiere, die keine langen Strecken zu Fuß zurücklegen können). Sie sollten easyJet zum Zeitpunkt der Buchung und nicht später als 48 Stunden vor Ihrer geplanten Abflugzeit informieren, damit dieser Service arrangiert werden kann.. Besondere Sitzplatzanforderungen

Mindestmaße unserer Sitzplätze:

  • Sitzreihenabstand (Abstand zwischen den Sitzlehnen): ca. 71 cm
  • Breite (Abstand zwischen den Armlehnen): ca. 40.5 cm

Wenn aus irgendeinem Grund (einschließlich medizinischer Anforderungen, z. B. einem gebrochenen Bein) der Platz auf einem Einzelplatz mit den oben genannten Abmessungen nicht ausreicht, müssen Sie zusätzliche Sitzplätze zu den jeweils geltenden Preisen erwerben.

Unsere Kabinenbesatzung kann dir einen verlängerten Sicherheitsgurt zur Verfügung stellen, wenn du eine große Statur hast. Bitte frage an Bord unbedingt ein Mitglied unserer Besatzung nach einem entsprechenden Sicherheitsgurt, da du nur die an Bord bereitgestellten Gurte verwenden darfst.


Mit gebrochenen Gliedmaßen reisende Passagiere

Passagiere, die mit eingegipsten oberen Gliedmaßen (Hüfte und darüber) reisen, benötigen nur einen Sitzplatz.

Erwachsene Fluggäste, die mit eingegipsten unteren Gliedmaßen reisen (Hüfte und/oder ganzes Bein), müssen ggf. zwei oder mehr Sitzplätze pro Flug erwerben, um bequem reisen zu können. So können die Gliedmaßen während des Fluges erhöht gelagert und Schwellungen reduziert werden.

Passagiere, die mit einem eingegipsten Unterschenkel reisen, benötigen möglicherweise nur einen Sitzplatz. Die Anzahl der erforderlichen Sitzplätze richtet sich nach der Körpergröße des Passagiers.

Ungeachtet dessen, ob das Flugzeug voll ist oder nicht, ist zur Erfüllung Ihrer Bedürfnisse der Erwerb von zusätzlichen Sitzplätzen erforderlich. Sollte Ihr Flug ausgebucht sein, müssen Sie auf den nächsten verfügbaren Flug umbuchen, auf dem Sie einen zusätzlichen Sitzplatz erwerben können. Unter diesen Umständen ist easyJet nicht für die daraus resultierenden Kosten für eine Übernachtung verantwortlich zu machen.

Die gleichen Anforderungen in Bezug auf die Buchung zusätzlicher Sitzplätze gelten für Kinder, die mit Gips an den unteren Gliedmaßen reisen. Hier bestimmt die Länge des Gipsverbands, ob das Kind einen, zwei oder drei Sitzplätze benötigt, um das Bein während des Fluges erhöht lagern zu können. Passagiere, die mit einem Gipsverband reisen, der vor weniger als 48 Stunden angelegt wurde, müssen sicherstellen, dass dieser über die gesamte Länge aufgetrennt ist, um Schwellungen zu vermeiden, die während des Flugs auftreten können. Falls der Gips vor mehr als 48 Stunden angebracht wurde, ist es nicht nötig, dass der Gips aufgetrennt wird. Dies gilt für Verbände aus Gips und Kunstharz.


Mit Prothesen reisende Passagiere

Gaszylinder, die für den Betrieb von Prothesen benötigt werden, und Ersatzzylinder einer ähnlichen Größe dürfen mitgeführt werden, um eine adäquate Gasversorgung für die Dauer des Flugs sicherzustellen.


Blinde, sehbehinderte, gehörlose oder hörgeschädigte Passagiere

Blinde, sehbehinderte, gehörlose oder hörgeschädigte Passagiere bekommen die Möglichkeit, vor allen anderen Passagieren an Bord zu gehen, damit das Kabinenpersonal ihnen die Sicherheitsanforderungen an Bord erklären kann. Wenn Sie mit einem Blinden- oder Begleithund reisen, lesen Sie bitte den Abschnitt „Blinden- und Begleithunde“ weiter unten.


Blinden- und Begleithunde

Ein Blindenhund ist dafür ausgebildet, blinde oder sehbehinderte Menschen in ihrer Mobilität zu unterstützen. Ein Begleithund wird speziell trainiert, um eine Person mit einer Behinderung zu unterstützen. Dazu gehören auch Signalhunde für Menschen, die taub sind oder deren Hörvermögen beeinträchtigt ist. Um als Blinden- oder Begleithund auf einem easyJet-Flug befördert zu werden, muss der Blinden- oder Begleithund:

  • ausgebildet sein und Menschen mit einer Behinderung unterstützen (einschließlich Menschen, die sehbehindert oder hörgeschädigt sind bzw. an eingeschränkter Mobilität leiden);
  • von einer anerkannten Ausbildungseinrichtung trainiert worden sein;
  • im Besitz eines amtlichen Ausweises einer anerkannten Ausbildungsorganisation sein, der bestätigt, dass der Hund ein voll ausgebildeter Diensthund ist oder sich unter der Kontrolle eines verifizierten Trainers befindet;
  • einen identifizieren Umhang oder ein Geschirr tragen und
  • stets unter der Überwachung des Fluggastes stehen.

(“Blinden- oder Begleithund”).

Fluggäste sollten easyJet im Vorfeld darüber informieren, wenn sie mit einem Blinden- oder Begleithund reisen. Dies kann entweder während des Buchungsvorgangs erfolgen oder indem Sie easyJet mindestens 48 Stunden vor dem Abflug des Fluggastes über den Verkaufsschalter oder über unser Kundenserviceteam kontaktieren.

easyJet erlaubt auf Flügen nach/von Großbritannien zum europäischen Festland Blindenhunde oder Begleithunde zur Begleitung von blinden, sehbehinderten, tauben, hörbehinderten oder anderweitig behinderten Passagieren, die auf die Hilfe eines Blindenhundes/Begleithundes angewiesen sind – von allen Flughäfen in Großbritannien, die wir anfliegen. Blindenhunde und/oder Begleithunde sind nicht auf Flügen von/nach Großbritannien oder dem europäischen Festland von/nach Marokko, Ägypten, Israel, Kosovo, Türkei oder Jordanien gestattet. Flüge vom europäischen Festland nach Sizilien, Sardinien oder der Balearen-Insel (oder umgekehrt) gelten für diesen Zweck als Flüge innerhalb des europäischen Festlandes. „Europäisches Festland“ für die Zwecke unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt dies für alle Strecken des easyJet-Netzwerks, ohne Flüge von/nach Großbritannien zum europäischen Festland oder von/nach Marokko, Ägypten, Israel, Kosovo, Türkei oder Jordanien.

Blinden- oder Begleithunde, zusammen mit Transportboxen und Futter, werden kostenlos zusätzlich zum normalen Freigepäck auf allen Inlandsreisen und allen Flügen mit Start und Ziel im europäischen Festland (ohne Strecken innerhalb des Vereinigten Königreichs und dem Kosovo) befördert sowie ins/aus dem Vereinigte(n) Königreich zum europäischen Festland von allen britischen Flughäfen aus, die wir anfliegen, wobei stets unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen.

Bei der Akzeptanz einer Beförderung von Blinden- oder Begleithunden in der Flugzeugkabine wird vorausgesetzt, dass der Fluggast die volle Verantwortung für den Blinden- oder Begleithund übernimmt. Dies gilt auch für Flüge innerhalb des Vereinigten Königreichs, wobei sicherzustellen ist, dass der Blinden- oder Begleithund die Anforderungen des britischen Pet Travel Scheme erfüllt.

Ein anerkannter Begleithund wird speziell auf die Unterstützung einer Person mit einer Behinderung trainiert. Der Kunde muss im Besitz von offiziellen Papieren sein, die bestätigen, dass es sich um einen anerkannten und vollständig ausgebildeten Begleithund handelt oder er sich unter Aufsicht eines Trainers befindet. Die Schulung muss von einer Organisation durchgeführt worden sein, die von einer der folgenden Einrichtungen anerkannt wurde:

  • Assistance Dogs International (ADI)

  • International Guide Dog Federation (IGDF)

Wir übernehmen keine Haftung für Blinden- oder Begleithunde, die nicht über ordnungsgemäße Papiere verfügen, wenn sie zur Beförderung vorgestellt werden, einschließlich jeglicher Haftung für Verletzungen oder Verlust des Tieres, sowie für Verspätung, Krankheit oder Tod des Tieres im Allgemeinen oder für den Fall entstehende Kosten, dass dem Blinden- oder Begleithund die Einreise in oder Durchreise durch ein Land, einen Staat oder ein Territorium verweigert wird.

Blinden- oder Begleithunde können kostenlos auf dem Boden in der Kabine zu Füßen des Hundeführers untergebracht werden. Blinden- oder Begleithunde müssen stets ein Geschirr tragen, das vom Hundeführer gestellt wird, während sie sich im Flughafen-Terminal und an Bord des Flugzeugs befinden. Das Geschirr muss bei Start, Landung, Turbulenzen und wenn die “Anschnall”zeichen aufleuchten am Anschnallgurt des Besitzers befestigt sein.

Um die Einhaltung aller notwendigen Verfahren zu gewährleisten, wird Fluggästen, die mit einem Führ- oder Begleithund reisen, empfohlen, sich 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug Ihres Fluges am Gepäckabgabeschalter einzufinden. Nähere Informationen dazu bietet Artikel 12 (Check-in und Abläufe am Flughafen).

Weitere Informationen sowie Tipps für das Reisen mit Begleithunden finden Sie unter http://www.assistancedogtravel.org.uk.

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