Zugänglichkeit von easyJet.com und der mobilen App von easyJet
easyJet setzt sich leidenschaftlich dafür ein, das Reisen für alle unsere Kunden, auch für Menschen mit Behinderungen, einfach und erschwinglich zu machen. Bereits 2012 haben wir eine Beratungskommission für besondere Hilfeleistungen (Assisted Travel Advisory Board, EATAB) etabliert. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Gremium aus europäischen Experten, das strategische Orientierungshilfe und praktische Ratschläge zu sich stetig weiterentwickelnden Bedürfnissen von Passagieren erarbeitet, die auf besondere Hilfeleistung angewiesen sind. Dies unterstützt uns in unserer Absicht, „günstiges Reisen für alle einfach zu machen“. easyJet.com spielt hierbei eine wichtige Rolle, denn auf dieser Website beginnen die meisten Reisen. Auf unseren Hilfeseiten finden Passagiere mit unterschiedlichen Zugänglichkeitsanforderungen zahlreiche Informationen, um ihre Reise mit uns so einfach wie möglich zu gestalten. easyJet ist bestrebt, seine Website gemäß den 2018 veröffentlichten Zugänglichkeitsverordnungen (Nr. 2) für den öffentlichem Sektor (für Websites und mobile Anwendungen) barrierefrei zu gestalten.
Zugänglichkeit unserer Website
Wir setzen uns dafür ein, dass jeder auf unsere Website und App zugreifen kann, einschließlich Menschen mit eingeschränkter Sehkraft, Hörfähigkeit, Mobilität oder kognitiver Beeinträchtigung. Wir bedienen uns bei der Ausarbeitung einer standardbasierten Methode, wobei wir die Prinzipien und Richtlinien technischer Standards befolgen. Wir bemühen uns zudem zur Einhaltung des Konformitätsniveaus AA der Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (Web Content Accessibility Guidelines 2.2, WCAG), herausgegeben vom World Wide Web Consortium (W3C). Dies tun wir unter Einbeziehung weiterer nützlicher Zugänglichkeitstechniken und anhand regelmäßiger Tests sowie in Absprache mit einer Reihe von Nutzern mit unterschiedlichen Zugangsbedürfnissen.
Nichteinhaltung von Zugänglichkeitsverordnungen
Obwohl wir alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass unsere Website, App und Informationen so zugänglich wie möglich sind, gibt es bestimmte Bereiche mit Verbesserungsbedarf oder Einschränkungen, die den Grad der Zugänglichkeit begrenzen. Einer dieser Bereiche ist der Farbkontrast. Wir sind uns bewusst, dass unser orangefarbenes Logo in Kombination mit anderen ähnlichen Farben schwerer zu lesen ist. Wir haben alle Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass das Orange nach Möglichkeit mit einer entsprechend kontrastierenden Farbe kombiniert wird, um die Lesbarkeit unserer Inhalte zu verbessern.
Meldung von Zugangsproblemen, die diese Website betreffen
Letztendlich sind unsere Nutzer die besten Tester in Sachen Zugänglichkeit. Solltest du Schwierigkeiten bei der Nutzung unserer Website haben, lass es uns bitte wissen. Sicher interessiert dich auch die Website AbilityNet. Dort erfährst du, wie du deinen Internetbrowser personalisieren kannst, um das Navigieren auf Websites zu erleichtern. Dies gilt auch für unsere Website easyjet.com.
Was wir zur Verbesserung der Zugänglichkeit unternehmen
Um sicherzustellen, dass unsere Website und unsere App einfach zu verwenden sind, arbeiten wir mit führenden Beratungsunternehmen für Web-Zugänglichkeit und Nutzererfahrung zusammen. Diese verfügen über weitreichende Erfahrung auf dem Gebiet und arbeiten daran, dass unsere Website und Apps auch von Menschen unabhängig von ihren Beeinträchtigungen oder Behinderungen genutzt werden können.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 14. Dezember 2021 erstellt. Die letzte Überprüfung erfolgte am 28. Oktober 2024. Die easyJet Website wurde zuletzt am 23. Februar 2024 von Shaw Trust Accessibility Services geprüft.