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Kleinkinder und Kinder

11.1 Besondere Anforderungen an den Identitätsnachweis – Vereinigtes Königreich, Spanien und Frankreich

Kinder unter 16 Jahren benötigen auf Inlandsflügen in dem Vereinigten Königreich, Frankreich und Spanien keinen Personalausweis, wenn Sie sich in Begleitung eines Erwachsenen befinden.

11.2 Spanische Kinder unter 18 Jahren

Spanische Kinder unter 18 Jahren, die ohne ihre Eltern/ihren gesetzlichen Vormund und mit einem Personalausweis reisen, müssen für die Reise eine schriftliche Genehmigung ihrer Eltern mitführen. Hinweise zur schriftlichen Genehmigung:

• Sie müssen das Genehmigungsformular bei der für Sie zuständigen Polizeidienststelle einholen und vor der Reise ausfüllen
• Das Formular muss zusammen mit dem Identifikationsdokument des Kindes am Gepäckabgabeschalter und bei der Passkontrolle vorgewiesen werden.
• Das Formular wird nur bei internationalen Flügen benötigt
• Wenn Sie nicht im Besitz des Formulars sind, werden Sie von den Passkontrolleuren nicht zum Abflug zugelassen
• Kinder, die mit einem gültigen Reisepass reisen, benötigen das Formular nicht, da ein Reisepass als elterliche Zustimmung anzusehen ist. Bei internationalen Flügen ist ein Familienbuch (Livret de Famille) kein ausreichender Identitätsnachweis für ein Kind/Kleinkind. Kinder auf internationalen easyJet-Flügen müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass und alle anderen erforderlichen Dokumente besitzen.

11.3 Französiche Kinder unter 18 Jahren

Französische Kinder unter 18 Jahren, die ohne ihre Eltern/ihren gesetzlichen Vormund reisen, müssen Folgendes mitführen:

• Reisepass oder
• Personalausweis (für Länder, in denen kein Reisepass erforderlich ist)

Wird lediglich ein Personalausweis bei der Reise mitgeführt, können die französischen Behörden einen Nachweis darüber verlangen, dass die Begleitperson des Kindes ein Elternteil/Erziehungsberechtigter ist. Deshalb sollte der Elternteil/Erziehungsberechtigte ein Familienbuch (Livret de Famille) oder eine Geburtsbescheinigung des Kindes/der Kinder mitführen.

11.4 Portugiesische Kinder unter 18 Jahren
Portugiesische Staatsangehörige und in Portugal wohnhafte Staatsbürger anderer Staaten unter 18 Jahren, die ohne Begleitung eines Elternteils bzw. Erziehungsberechtigten aus Portugal ausreisen oder wieder nach Portugal einreisen, benötigen eine Reiseerlaubnis. Anforderungen an die Reiseerlaubnis:

• Sie muss vom Elternteil oder Erziehungsberechtigten unterzeichnet sein und
• Wenn der Elternteil oder Erziehungsberechtigte in Portugal wohnhaft ist, muss die Unterschrift notariell beglaubigt sein oder
• Die Unterschrift muss von einer portugiesischen Botschaft oder einem portugiesischen Konsulat in dem Land, in dem der Elternteil oder Erziehungsberechtigte wohnhaft ist, beglaubigt sein

Diese Reiseerlaubnis ist auch dann erforderlich, wenn die Minderjährigen von einer anderen Person als einem Elternteil oder einem Erziehungsberechtigten begleitet werden. In diesem Fall muss der Name der Begleitperson deutlich auf der Reiseerlaubnis angegeben sein. Ausländischen Minderjährigen unter 18 Jahren (d.h. von 14 bis 17 Jahren), die allein nach Portugal reisen, kann die Einreise verweigert werden, wenn es in Portugal niemanden gibt, der die Verantwortung für ihren Aufenthalt übernimmt.

11.5 Rumänische Kinder unter 18 Jahren

Rumänischen Kindern wird der Abflug von Rumänien gestattet, wenn Sie auf ihrer Reise wie folgt begleitet werden:

• Von beiden Elternteilen
• Von einem Elternteil, sofern eine Genehmigung des abwesenden Elternteils vorliegt, oder
• Von einem Erziehungsberechtigten (bei dem es sich nicht um ein Elternteil handelt), sofern eine Genehmigung der Eltern und ein schriftlicher Nachweis darüber vorliegen, dass kein Eintrag im Strafregister besteht

Wenn die Kinder ohne Begleitung reisen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

• Sie müssen im Besitz einer Genehmigung von beiden Elternteilen sein
• Bei geschiedenen Eltern sollte die Genehmigung von demjenigen Elternteil verfasst sein, der das das Sorgerecht über den Minderjährigen besitzt, und zusätzlich eine Kopie des rechtskräftigen Scheidungsurteils vorliegen oder
• Falls ein Elternteil verstorben ist, muss neben der Genehmigung auch eine Kopie der Sterbeurkunde vorliegen

11.6 Italienische Kinder (jünger als 14 Jahre alt)

Italienische Kinder, die jünger als 14 Jahre alt sind, können nur zur Reise zugelassen werden, wenn Sie eines der folgenden Ausweisdokumente vorlegen:

  • Einen eigenen italienischen Personalausweis, auf dem sowohl der Name der Mutter als auch der des Vaters angegeben ist (internationale Flüge), oder
  • Einen eigenen italienischen Personalausweis, auf dem der Name der Mutter und des Vaters nicht angegeben sein muss (nur für Inlandsflüge) oder
  • Einen italienischen Reisepass (internationale und Inlandsflüge).
     

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