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Sky Gallery Teilnahmebedingungen

A. Einleitung

  1. Als Teil unserer neuen Markenkampagne veranstaltet der Promoter einen Wettbewerb namens Sky Gallery, bei dem ein Gewinner eine Pauschalreise von easyJet Holidays in Deutschland bis zu einem Wert von € 500 gewinnen kann (gemäß Untenstehendem) (die „Aktion”). 


B. Promoter

  1. Der Promoter ist easyJet Airline Company Limited, Hangar 89, London Luton Airport, LU2 9PF, Großbritannien zusammen mit Hotelopia Holidays S.L.U., mit der Geschäftsbezeichnung easyJet holidays, Cami Son Fangos Nº 100, Torre A - Planta Baja - Puerta 3a, Palma de Mallorca 07007, Spanien (zusammen der „Promoter“).

C. Teilnahmeberechtigung

  1. Drittbeauftragte oder Masseneinsendungen sind für die Teilnahme nicht zugelassen.
  2. Es ist nur eine Teilnahme pro Person gestattet (jede Teilnahme, sobald vom Promoter erhalten, eine „Teilnahme”, und von jeder Person, einem „Teilnehmer”). Doppelte Teilnahmen werden nicht berücksichtigt.
  3. Jeder Teilnehmer muss zum Zeitpunkt der Einreichung seiner Teilnahme mindestens 18 Jahre alt, in Deutschland ansässig sein und einen gültigen Personalausweis besitzen, der am Ende des Aktionszeitraums noch mindestens sechs Monate lang gültig ist (wie unten definiert). 
  4. Teilnehmer (oder Mitglieder ihrer Familie oder Haushalte) dürfen keine Mitarbeiter des Promoters, seiner Vertreter oder Personen sein, die beruflich mit dieser Werbeaktion oder deren Verwaltung verbunden sind.
  5. Der Veranstalter kann von den Teilnehmern einen Nachweis verlangen, dass sie zur Teilnahme an dieser Werbeaktion berechtigt sind.


D. Wie die Teilnahme funktioniert

  1. Die Werbeaktion ist kostenlos und es ist kein Kauf notwendig.
  2. Zur Teilnahme an der Aktion muss der Teilnehmer ein vom Flugzeugfenster aus gemachtes Bild auf die Sky Gallery Microsite hochladen und Namen, Ort und Kontaktdetails beifügen. Durch das Hochladen eines Bildes garantiert der Teilnehmer easyJet das Recht, das Bild zu Werbezwecken zu nutzen.  Für weitere Einzelheiten siehe Abschnitt G und H.
  3. Die Einsendungen müssen zwischen 14:00 Uhr (BST) am 24. September 2018 bis einschließlich 23:59 Uhr (BST) am 31. Oktober 2018 erfolgen (der „Aktionszeitraum“).
  4. Jeder Teilnehmer kann im Rahmen der Aktion so viele Einsendungen wie gewünscht hochladen, wobei jedoch jeder Beitrag anders als die bereits hochgeladenen Fotos sein muss, um als gültig angesehen zu werden. Doppelte oder Bestandsfotos sollen nicht mitgezählt werden. 
  5. Der Teilnehmer muss der Eigentümer des Bildes und zur Einreichung berechtigt sein. Die Einsendung sollte weder Warenzeichen, Logos oder Materialien Dritter noch beleidigendes, offensives, illegales oder anderweitig unangemessenes Material enthalten.
  6. Der Promoter ist nicht verantwortlich für Einsendungen, die am oder vor dem Ende des Aktionszeitraums aus irgendeinem Grund nicht erhalten wurden, egal ob verloren, verspätet, beschädigt oder aus anderweitigen Gründen, sowie aufgrund technischer Schwierigkeiten oder Fehlfunktionen bei einer Teilnahme. Der Nachweis für die Übermittlung einer Einsendung stellt keinen Empfangsbeleg dar.


E. Details zu Vorgehensweise und Auswahl der Finalisten

  1. Der Gewinner wird vom Promoter gemäß dem folgenden Verfahren ausgewählt:
    a) Am Ende des Aktionszeitraums werden alle gültigen Teilnahmen in den Datenpool eingegeben.  
    b) b. easyJet und ihre Marketingmitarbeiter werden in ihrem alleinigen Ermessen das beste „Sky Gallery”-Bild als Gewinnerbeitrag (der gewinnende Teilnehmer ist der „Gewinner”) auswählen.
    c) Der Gewinner wird in der Woche ab 12. November 2018 ausgewählt und per E-Mail in der Woche ab 19. November 2018 bekanntgegeben.
    d) Alle weiteren Mitteilungen zur Einlösung des Preises (nachstehend definiert) erfolgen per E-Mail unter Nutzung der dem Promoter angegebenen E-Mail-Adresse.

  2. Die Entscheidung des Promoters bezüglich jedes Aspekts der Werbeaktion ist endgültig und bindend und es wird darüber kein weiterer Schriftverkehr geführt.

F. Preis

  1. Im Rahmen des Wettbewerbs wird nur ein Gewinner in Deutschland gewählt, der einen Preis (den „Preis”) gewinnt. (Sky Gallery-Wettbewerbe finden auch in Großbritannien, Frankreich, Italien, Portugal, Spanien, den Niederlanden und der Schweiz statt. Dabei wird in jedem Land ein Gewinner mit einem Preis gekrönt.)
  2. Der Preis ist eine Urlaubspauschalreise von easyJet im Wert von € 500 pro Buchung (die „Pauschalreise“ ).
    a) Der Gewinner kann für seine Reise alle verfügbaren Reisedaten, Reiseziele und die verfügbare Anzahl von Nächten bis zu diesem Wert auswählen oder die gewonnene Pauschalreise auf eine Reise mit höherem Wert anrechnen lassen.
    b) Der Wert der gewonnenen Reise kann auf eine easyJet Holidays-Pauschalreise einschließlich easyJet Standard-Hin- und Rückflug (die „Flüge“) und Unterkunft angerechnet werden. Der Wert der gewonnenen Reise kann ebenfalls verwendet werden, um Frachtraumgepäck, Sitzplatzauswahl und Transfer hinzuzufügen, wenn Sie als Teil einer Pauschalreise gekauft werden. 
    c) Sollten die Gesamtkosten der gewünschten Pauschalreise den Wert von € 500 übersteigen, hat der Gewinner den ausstehenden Betrag per Kredit- oder Debitkarte zu bezahlen. Der Betrag wird von easyJet Holidays bereitgestellt.
  3. Es werden keine weiteren Ausgaben erstattet. Zur Vermeidung von Missverständnissen: Vom Preis sind Reiseversicherung, Taschengeld und andere nicht im Preis der Pauschalreise enthaltenen zusätzlichen Leistungen ausgeschlossen.
  4. Der Gewinner erklärt sich bereit, kooperativ alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die der Veranstalter benötigt, um den Preis zu vergeben.5.Die Pauschalreise muss innerhalb von sechs (6) Monaten nach Ende des Aktionszeitraums gebucht und innerhalb von 10 Monaten nach Ende des Aktionszeitraums durchgeführt werden. 
  5. Die Pauschalreise muss innerhalb von sechs (6) Monaten nach Ende des Aktionszeitraums gebucht und innerhalb von 10 Monaten nach Ende des Aktionszeitraums durchgeführt werden.
  6. Der Gewinner ist allein verantwortlich dafür, dass er und sein(e) Reisebegleiter in der Lage sind, die Reise anzutreten, und dass beide für den vereinbarten Reisezeitraum über einen gültigen Reisepass sowie die notwendigen Visa und Reisedokumente für die betreffenden Flüge verfügen.
  7. Die Pauschalreise muss im Namen des Gewinners gebucht werden und kann nicht ausgetauscht werden.
  8. Der Gewinner und sein(e) Reisebegleiter müssen zusammen reisen.
  9. Die Reisedaten unterliegen der Verfügbarkeit von Flügen und Urlaubsreisen.
  10. Stornierungen oder Änderungen der Pauschalreise nach Buchung werden gemäß den Allgemeinen Buchungsbestimmungen von easyJet Holidays berechnet.
  11. Der Promoter behält sich das Recht vor, alternative Preise von gleichem oder höherem Wert anzubieten, sollte der Preis aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht verfügbar sein.


G. Datenschutz

  1. Die bei der Einreichung angegebenen personenbezogenen Daten des Teilnehmers werden vom Promoter erhoben und verarbeitet und können an Auftragnehmer und Vertreter des Promotors zur Durchführung der Aktion (einschließlich für bereitzustellende Preise) weitergeleitet werden. Siehe unsere Datenschutzbestimmungen unter: www.easyjet.com/de/politik/datenschutzversprechen 
  2. Durch Teilnahme an der Aktion stimmen die Teilnehmer zu, dass der Promoter den Namen der Teilnehmer und den Beitrag auf die vom Promoter gewählte Weise (darunter easyJet.com, Social Media-Seiten von easyJet, Bordzeitschrift von easyJet, interne Kanäle von easyJet und Flugzeuginneneräume) für Werbezwecke in Verbindung mit der Aktion verwenden kann. Bei Verwendung des Beitragsbildes werden der Vorname und/oder Benutzername kreditiert und  öffentlich angezeigt. Der volle Name des Gewinners der Aktion kann der Öffentlichkeit auf schriftlichen Antrag ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.


H. Geistige Eigentumsrechte

  1. Die Teilnehmer behalten das Urheberrecht an ihren Beiträgen. Bei Teilnahme an der Aktion erteilen die Teilnehmer dem Promoter jedoch eine kostenlose, lizenzfreie, unbefristete, weltweit unbeschränkte Erlaubnis zur Bearbeitung, Veröffentlichung und Nutzung sämtlicher Beiträge in beliebigen Medien (darunter easyJet.com, Social Media-Seiten von easyJet, Bordzeitschrift von easyJet, interne Kanäle von easyJet und Flugzeuginnenräume) für Werbezwecke in Verbindung mit der Aktion. Die Teilnehmer versichern und garantieren, dass sie über die erforderlichen Rechte verfügen, um diese Rechte einzuräumen und dass sämtliche Materialien, die zu ihrem Beitrag gehören, sowie jeglicher Verwendung dieser Materialien von oder im Namen des Promoters sämtliche geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften erfüllen und das geistige Eigentum sowie andere Rechte von Dritten nicht verletzen.


I. Haftungsbeschränkung

  1. Im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang haftet der Promoter gegenüber keinem Teilnehmer für Verluste oder Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Werbeaktion oder dem Preis entstehen (sei es aufgrund von Verträgen, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), gesetzlicher Abgaben oder anderweitig). Die Haftung in Bezug auf die Beförderung richtet sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Promoters, die unter www.easyjet.com/de/allgemeine-geschaftsbedingungen einsehbar sind, mit der Ausnahme, dass die Verordnung EU261/2004 nicht für Prämienflüge gilt und keine Entschädigung im Falle einer Flugverspätung oder -annullierung zu zahlen ist. Gesetzliche Rechte sind davon nicht betroffen.


J. Allgemeines

  1. Mit der Einsendung eines Teilnahmebeitrags erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, an diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden zu sein. Soweit gesetzlich zulässig, behält sich der Promoter das Recht vor, die Werbeaktion oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, auszusetzen oder zurückzuziehen.
  2. Jeder Teilnehmer muss sich auch an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Promoters halten, die auf der Website des Promoters hinterlegt sind. Siehe: www.easyjet.com/de/allgemeine-geschaftsbedingungen 
  3. Der Promoter behält sich das Recht vor, die Teilnahme zu verweigern oder die Vergabe des Preises an Personen abzulehnen, die gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen.
  4. Der Promoter behält sich das Recht vor, Einsendungen zu disqualifizieren, wenn er erfährt oder Grund zu der Annahme hat, dass die Veröffentlichung eines Beitrags zu einem Schaden für die Reputation oder den Geschäftsbetrieb des Promoters führen könnte.
  5. Die Gewinner sind verantwortlich für alle persönlichen Steuern (außer Passagiersteuern), für die sie in ihrem Wohnsitzland als Folge des Erhalts des Preises haftbar sind.
  6. Sollten Handlungen, Unterlassungen, Ereignisse oder Umstände eintreten, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Promoters liegen und die den Promoter daran hindern, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten, haftet der Promoter nicht für die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen.
  7. Die Teilnehmer akzeptieren, dass diese Werbeaktion in keiner Weise von facebook, Twitter oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert wird. Alle Daten, die im Rahmen der Werbeaktion zur Verfügung gestellt werden, werden dem Promoter und nicht facebook, Twitter oder Instagram bereitgestellt. Die Teilnahme an der Werbeaktion gilt als Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen von facebook, Twitter und Instagram. Die Teilnehmer entbinden facebook, Twitter und Instagram vollständig von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit dieser Werbeaktion.
  8. Sofern nicht anderweitig gesetzlich festgelegt, unterliegen diese Bedingungen und diese Werbeaktion den Gesetzen Englands.
  9. Du kannst in Bezug auf diese Bedingungen und die Werbeaktion vor englischen Gerichten Klage erheben.  Wenn du jedoch ein Verbraucher mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ist, kannst du möglicherweise in diesem Mitgliedstaat Klage erheben und von dessen zwingenden Rechtsvorschriften profitieren.  Nichts in diesen Bedingungen, einschließlich Artikel 8, berührt die Rechte als Verbraucher, sich auf solche zwingenden Bestimmungen des lokalen Rechts zu berufen.


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