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Linked Travel Arrangement (verknüpfte Reisevereinbarung)


Wenn Sie innerhalb von 24 Stunden nach Buchung Ihres easyJet-Fluges Mietwagen, Hotels, Touren oder Aktivitäten gebucht haben, haben Sie damit ein Linked Travel Arrangement erworben. Dies bedeutet, dass im Falle einer Insolvenz von easyJet ein finanzieller Ausfallschutz für die Rückerstattung des Flugpreises Ihrer Buchung zum Tragen kommt.

Wenn Sie nach der Buchung Ihres Fluges bei der easyJet Airline Company Limited zusätzliche Reisedienstleistungen für Ihre Reise oder Ihren Urlaub von einem unserer Partner buchen, profitieren Sie NICHT von den gemäß der Richtlinie (EU) 2015/2302 geltenden Rechten für Pauschalreisen. Daher ist easyJet Airline Company Limited nicht verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung dieser zusätzlichen Reisedienstleistungen. Bei Problemen wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Partner.

Wenn Sie jedoch zusätzliche Reisedienstleistungen von einem unserer Partner spätestens 24 Stunden nach Erhalt der Bestätigung der Buchung Ihres Fluges bei easyJet Airline Company Limited buchen, werden diese Reiseleistungen Teil einer verknüpften Reisevereinbarung (Linked Travel Arrangement). In diesem Fall hat die easyJet Airline Company Limited, wie vom EU-Recht vorgeschrieben, eine Absicherung etabliert, um Ihre Zahlungen an die easyJet Airline Company Limited für Dienstleistungen zurückzuerstatten, die aufgrund einer Insolvenz der easyJet Airline Company Limited nicht ausgeführt wurden. Bitte beachten Sie, dass diese Vereinbarung im Falle der Insolvenz eines betroffenen Dienstleisters keine Rückerstattung vorsieht.

Die easyJet Airline Company Limited hat hier einen Insolvenzschutz mit International Passenger Protection Limited (IPP).

Reisende können sich an diese Stelle oder gegebenenfalls an die zuständige Behörde wenden, wenn Dienstleistungen aufgrund einer Insolvenz der easyJet Airline Company Limited verweigert werden.

Kontaktdetails:

Für britische Passagiere
IPP Claims at Sedgwick
Telephone: +44 (0)345 266 1872
Email: Insolvency-claims@ipplondon.co.uk
or online at https://www.ipplondon.co.uk/claims.asp

Schweiz
Name: Liberty Mutual Insurance Group, Lintheschergasse 19 · 8001 Zurich.
Telephone: +41 44 285 10 00
Email: Insolvency-claims@ipplondon.co.uk
Or online at: https://www.ipplondon.co.uk/claims.asp

Deutschland
Tel. +49 211 54014244
Email: ipp-de@de.sedgwick.com
Online-Antragsformular: https://www.ipplondon.co.uk/claims-german.asp

Für alle anderen EU-Passagiere
IPP Claims at Sedgwick
Telephone: +31 103120666
Email: ippclaims@nl.sedgwick.com
or online at: https://www.ipplondon.co.uk/claims.asp

 

 

 

International Passenger Protection 

Hinweis: Dieser Insolvenzschutz gilt nicht für Verträge mit anderen Parteien als der easyJet Airline Company Limited, die trotz Insolvenz der easyJet Airline Company Limited durchgeführt werden können.

Die Richtlinie (EU) 2015/2302, die in nationales Recht umgesetzt wurde, finden Sie hier.

easyJet Airline Company Ltd hat eine von International Passenger Protection Ltd (IPP) angebotene Versicherung bei Liberty Mutual Insurance Europe SE (LMIE) abgeschlossen, die unter dem Namen Liberty Specialty Markets firmiert, einem Mitglied der Liberty Mutual Insurance Group. Der eingetragene Sitz von LMIE ist: 5–7 rue Leon Laval, L-3372, Leudelange, Großherzogtum Luxemburg, eingetragene Nummer B232280 (Registre de Commerce et des Sociétés). LMIE ist eine europäische Aktiengesellschaft, die vom Commissariat aux Assurances überwacht wird und vom luxemburgischen Finanzministerium als Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaft zugelassen ist. Diese Versicherung gilt nur für Passagiere, die direkt bei/an easyJet Airline Company Ltd. buchen und bezahlen.

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Hier finden Sie unsere lokalen Telefonnummern.


Wenn Sie bereits eine Rückerstattung online beantragt haben und den Status erfahren möchten, klicken Sie bitte hier.