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Insolvenzschutz

Alle Flüge und Mietwagen, die gemeinsam gebucht werden, sind gegen unsere Insolvenz finanziell abgesichert.

Wie ist meine Buchung geschützt?

Im Rahmen der Richtlinie für Pauschalreisen haben wir dafür gesorgt, dass Flüge und Mietwagen, die zusammen gebucht werden, finanziell gegen unsere Insolvenz geschützt sind. Wie du geschützt bist, hängt vom Buchungszeitpunkt ab. Weite Informationen findest du in der folgenden Tabelle. Wenn wir also in Not geraten sollten, können wir dir trotzdem garantieren, dass du deine Reise abschließen und sicher wieder nach Hause kommen kannst. Wenn du deine Reise noch nicht angetreten hast, erhältst du eine vollständige Rückerstattung.


Die easyJet-Website, auf der du gebucht hast Buchungen von Pauschalangeboten (Flug + Mietwagen) ab dem 1. Januar 2021
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ATOL-geschützt gemäß ATOL 11446

CAA-Kontaktdaten:

The Civil Aviation Authority
Gatwick Airport South
West Sussex
RH6 0YR
claims@caa.co.uk
ATOL-Hotline: 020 7453 6350
Website: www.atol.org.uk

Französisch, Italienisch, Niederländisch, Spanisch, Katalanisch, Französisch Schweiz, Deutsch Schweiz

easyJet hat eine von International Passenger Protection Ltd (IPP) angebotene Versicherung bei Liberty Mutual Insurance Europe SE (LMIE) abgeschlossen, ein Unternehmen, das unter dem Namen Liberty Specialty Markets firmiert und Mitglied der Liberty Mutual Insurance Group ist. Eingetragener Sitz von LMIE: 5-7 rue Leon Laval, L-3372, Leudelange, Großherzogtum Luxemburg, Registernummer B232280 (Registre de Commerce et des Sociétés). LMIE ist eine europäische Aktiengesellschaft, die vom Commissariat aux Assurances beaufsichtigt wird und eine Lizenz vom luxemburgischen Finanzminister als Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaft besitzt. Diese Versicherung gilt nur für Passagiere, die direkt bei easyJet Airline Company Ltd. buchen und direkt an uns bezahlen.

IPP logo
Schweiz
Name: Liberty Mutual Insurance Group, Lintheschergasse 19 · 8001 Zurich.
Telephone: +41 44 285 10 00
Email: Insolvency-claims@ipplondon.co.uk
Or online at https://www.ipplondon.co.uk/claims.asp

Deutschland
Tel. +49 211 54014244
Email: ipp-de@de.sedgwick.com
Online-Antragsformular: https://www.ipplondon.co.uk/claims-german.asp

Für alle anderen EU passagiere
IPP Claims at Sedgwick
Telephone: +31 103120666
Email: ippclaims@nl.sedgwick.com
or online at https://www.ipplondon.co.uk/claims.asp

Wichtige Informationen zum britischen ATOL-Schutz: Wenn du nach der Buchung eines Pauschalangebots ein ATOL-Zertifikat erhältst, gilt dies nur für Kunden gilt, die im Vereinigten Königreich buchen. Wenn du in einem anderen Land buchst, gilt der oben aufgeführte Schutz für deine Buchung.

Verbraucher, die über easyJet-Webseiten in anderen Sprachen buchen
Die oben genannte Versicherung gilt nur für Einwohner des Vereinigten Königreichs, der EU und der Schweiz, die Pauschalangebote über die oben genannten Webseiten buchen. Wenn Sie über eine andere Webseite oder aus einem anderen Land buchen, sind Sie über den oben beschriebenen Schutz möglicherweise nicht abgesichert.


Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

  • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

  • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

  • Die Reisenden können die Pauschalreise — innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten — auf eine andere Person übertragen.

  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

  • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

  • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

  • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

  • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

  • Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

  • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.

  • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder — in einigen Mitgliedstaaten — des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. easyJet Airline Company Ltd hat eine Insolvenzabsicherung mit International Passenger Protection Ltd (IPP) https://www.ipplondon.co.uk/claims.asp. Die Reisenden können diese Einrichtung.


Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form: https://ec.europa.eu/info/sites/info/files/bgbl_3.aendg_reiserechtl_vorschriften.pdf


CAA-Kontaktdaten:

The Civil Aviation Authority
Gatwick Airport South
West Sussex
RH6 0YR
claims@caa.co.uk
ATOL-Hotline: 020 7453 6350
Website: www.atol.org.uk

Die Richtlinie (EU) 2015/2302, die in britisches Recht umgesetzt wurde, finden Sie hier



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