Wir bemühen uns sehr, die Auswirkungen von Flugunregelmäßigkeiten auf unsere Kunden zu minimieren. Nun bieten wir unseren Kunden, deren ursprünglicher Flug von einer Flugunregelmäßigkeit betroffen ist, die Möglichkeit, kostenlos einen Flug bei einer Fluggesellschaft, die dieselbe Strecke bedient, zu buchen, um so schnell wie möglich an das gewünschte Reiseziel zu gelangen. Das bedeutet, dass Kunden mit einer anderen Fluggesellschaft von Ihrem ursprünglichen Abflugflughafen zu Ihrem ursprünglichen Zielort fliegen können.
Allerdings handelt es sich dabei nicht um einen Anschlussflug. Daher müssen Kunden, die sich bereits am Flughafen befinden, ihr gesamtes Gepäck für ihren neuen Flug abholen, erneut einchecken und erneut die Sicherheitskontrolle passieren.
Erhalte ich dennoch denselben Service?
Eine alternative Fluggesellschaft bringt Sie an Ihren Zielort. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Service können sich von easyJet unterscheiden. Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich auf der Website der alternativen Fluggesellschaft informieren.
Wie unterscheidet sich diese Option von einem „Anschlussflug“?
Es handelt sich um eine neue Buchung bei einer alternativen Fluggesellschaft. Sie werden nicht über Ihre vorherige easyJet-Buchung verbunden. Wenn Sie sich also bereits am Flughafen befinden, müssen Sie Ihr bereits aufgegebenes Gepäck abholen, den Zoll passieren und anschließend erneut einchecken und die Sicherheitskontrolle erneut für Ihren neuen Flug durchlaufen.
Was bedeutet das für mein aufgegebenes Gepäck?
Ihr aufgegebenes Gepäck wird nicht automatisch auf Ihrem neuen Flug weiterbefördert. Sie müssen Ihr Gepäck abholen und es im Check-in-Bereich Ihrer neuen Fluggesellschaft erneut aufgeben. Wenn möglich, fügen wir Ihr aufgegebenes Gepäck zur neuen Buchung mit der alternativen Fluggesellschaft hinzu. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Sie eventuell für Ihr aufgegebenes Gepäck zahlen und eine Erstattung bei easyJet beantragen. Bitte bewahren Sie alle Ihre Belege auf.
Benötige ich zusätzliche Dokumente?
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer neuen Fluggesellschaft über alle eventuellen Bestimmungen.
Entstehen mir dadurch zusätzliche Kosten?
Wenn Sie während der Flugunregelmäßigkeiten über „Buchungen verwalten“ buchen, fallen für diesen Service keine zusätzlichen Gebühren an.
Habe ich Anspruch auf eine Erstattung, nachdem ich meinen Flug umgebucht habe?
Sie haben keinen Anspruch auf eine Erstattung, wenn Sie einen Flug mit einer alternativen Fluggesellschaft wählen, da dieser als Ersatz für eine Erstattung oder einen Gutschein gilt.
Habe ich weiterhin Anspruch auf meinen Sitzplatz mit mehr Beinfreiheit bzw. ganz vorne?
Dies kann nicht garantiert werden, da jede Fluggesellschaft andere allgemeine Geschäftsbedingungen hat.
Habe ich weiterhin Anspruch auf meinen vorab erworbenen Artikel (Handgepäck, Sitzplatz usw.)?
Dies kann nicht garantiert werden, da jede Fluggesellschaft andere allgemeine Geschäftsbedingungen hat.
Kann ich mich noch umentscheiden, wenn ich bereits einen Flug mit einer alternativen Fluggesellschaft gewählt habe?
Nachdem Sie Ihre Auswahl unter „Buchungen verwalten“ bestätigt haben, können Sie dies nicht mehr rückgängig machen, da diese Flüge nun für Sie gebucht wurden.
Wird meine gebuchte besondere Hilfeleistungen auf diese Buchung übertragen?
Nein, Ihre gebuchte besondere Hilfeleistung wird nicht auf diese Buchung übertragen. Bitte kontaktieren Sie die alternative Fluggesellschaft, um besondere Hilfeleistung so bald wie möglich anzufordern.
Erhalte ich eine Übernachtung in einr Unterkunft, wenn mein Flug mit der alternativen Fluggesellschaft am nächsten Tag stattfindet?
Ja, Sie erhalten eine Übernachtung in einer Unterkunft, wenn der Flug der alternativen Fluggesellschaft am nächsten Tag stattfindet.
Was passiert, wenn bei meinem Flug mit einer alternativen Fluggesellschaft Flugunregelmäßigkeiten auftreten?
Wenn bei Ihrem Flug Flugunregelmäßigkeiten auftreten, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der alternativen Fluggesellschaft.