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Besondere Hilfeleistungen


Wir arbeiten intensiv daran, dafür zu sorgen, dass alle unsere Passagiere eine bequeme Reise genießen können, ganz gleich, welche Bedürfnisse sie auch haben.


Falls du wegen einer Behinderung jeglicher Art oder einer Mobilitätseinschränkung Unterstützung benötigst, teile uns bitte so früh wie möglich, jedoch spätestens 48 Stunden vor Reiseantritt mit, um welche Unterstützungsleistungen es sich handelt. Nur so können wir sicherstellen, dass wir dich und etwaige Mobilitäts- oder medizinischen Geräte, Medikamente oder Hilfsmittel, die du möglicherweise mit dir führst, sicher unterbringen können. Wir leiten diese Anforderung dann an die Dienstleister für besondere Unterstützung an den Abflug- und Ankunftsflughäfen weiter, die den Service vor Ort im Auftrag aller Fluggesellschaften anbieten.


Du kannst wie folgt Unterstützung anfordern:

Für einige Spezialausrüstungen, Rollstühle über 60 kg und Assistenzhunde ist vor der Reise eine Genehmigung erforderlich. Bitte teile uns die Einzelheiten so bald wie möglich mit. Weitere Informationen findest du in den folgenden Abschnitten.


Um allen deinen Anforderungen gerecht zu werden, kannst du verschiedene Arten von Unterstützungsleistungen anfordern.

Kunden von easyJet holidays


Wenn du über easyJet holidays buchst, möchten wir, dass du sicher sein kannst, dass dein Urlaub deinen Ansprüchen gerecht wird.


Falls du Unterstützung benötigst, sei es während des Fluges, am Flughafen, beim Transfer, während deines Aufenthalts im Hotel oder während des gesamten Urlaubs, steht dir ein engagiertes Team zur Seite, das dich bei der Organisation unterstützt.


Je früher du uns informierst, desto besser, da die Organisation einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Teile uns daher deine Anforderungen mit, sobald du deinen Urlaub gebucht hast. Melde dich bei unserem easyJet holidays Team.


Welche Unterstützung gibt es?

Rechte und Pflichten des Kunden

Buchung und Sitzplatzzuweisung

Begleitperson

Gesundheitsdokumente und Flugtauglichkeit

Online-Check-in

Rollstühle und andere Mobilitätshilfen

Assistenzhunde

Krankenbahren

Reisen mit Sauerstoff

Beschränkungen bei medizinischen Geräten

Unterstützung an Bord des Flugzeugs

Beförderungsverweigerung verhindern

Beschwerdeverfahren

Nicht sichtbare Behinderungen

Verordnung (EG) Nr. 1107/2006

Erklärung zur Zugänglichkeit

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