Dieser Hinweis enthält wichtige Informationen zu Ihren Rechten, die in der Verordnung der Europäischen Union (EU) Nr. 261/2004 sowie der Flugreiseveranstalter-Lizenzvereinbarung ATOL (Änderung) (EU-Austritt) 2019 verankert sind und dann gelten, wenn:
- Sie eine bestätigte Buchung für einen Flug der easyJet UK Limited, easyJet Europe Airline GmbH oder easyJet Switzerland S.A haben, der zu einem Preis erworben wurde, der der allgemeinen Öffentlichkeit direkt oder indirekt verfügbar ist; und
- Ihr Flug von einem Flughafen in Großbritannien oder einem EU-Mitgliedstaat abfliegt, oder
- Ihr Flug von einem Flughafen in Großbritannien oder einem nicht europäischen Land zu einem Flughafen in einem europäischen Land fliegt, an dem dieses Abkommen gilt, es sei denn, Sie erhalten Leistungen oder Entschädigungen bzw. Unterstützung in diesem anderen Land; und
- Sie mit einer bestätigten Reservierung vor Ablauf der Check-In-Zeiten (siehe unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen) oder entsprechend anderweitiger Informationen einchecken wollten (es sei denn, Ihr Flug wurde storniert).
Flugverspätung
Wenn easyJet aus vernünftigen Gründen davon ausgeht, dass sich ein Flug um mindestens zwei Stunden, im Fall von Flügen über eine Distanz von 1500 km oder weniger, bzw. um mindestens drei Stunden, im Fall von allen Flügen innerhalb Europas über eine Distanz von mehr als 1500 km bzw. allen Flügen über eine Distanz von 1500 km bis 3500 km, oder um mindestens vier Stunden, im Fall von Flügen über eine Distanz von 3500 km oder mehr, verspätet, haben Sie Anspruch auf einige der in Abschnitt 3(a) und (c) genannten Rechte.
Wenn Ihr Flug mindestens fünf Stunden verspätet ist, wird Ihnen der Flugpreis erstattet, wenn Sie sich entscheiden, nicht zu fliegen (wie in Abschnitt 2(a) dargelegt).
Wenn Ihr Flug erst am Tag nach der ursprünglichen Abflugzeit stattfindet, haben Sie Anspruch auf die in Abschnitt 3(b) und (c) aufgeführten Rechte.
Wenn sich Ihr Flug um mehr als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit verspätet, können Sie von den unter Abschnitt 1 unten genannten Rechten Gebrauch machen, es sei denn, die Verspätung erfolgt aufgrund von außergewöhnlichen Umständen, die auch durch das Treffen aller zumutbarer Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Flugsicherung, Wetterbedingungen, Bürgerunruhen, Terror- und Sicherheitswarnungen, Streikmaßnahmen und unerwartete Flugsicherheitsmängel.
Flugstornierung
Wenn Ihr Flug storniert wird, haben Sie Anspruch auf die in den Abschnitten 2 und 3 dargelegten Rechte. Sie haben außerdem gemäß Abschnitt 1 dieses Hinweises Anspruch auf Entschädigung, ES SEI DENN:
- Sie werden mindestens 2 Wochen vor der geplanten Abflugzeit über die Stornierung informiert; oder
- Sie werden innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen bis 7 Tagen vor der geplanten Abflugzeit über die Stornierung informiert und es wird Ihnen ein Flug über eine andere Route angeboten, bei dem Sie nicht mehr als 2 Stunden vor der geplanten Abflugzeit starten und Ihr Ziel mit einer Verspätung von weniger als 4 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen; oder
- Sie werden innerhalb eines Zeitraums von weniger als 7 Tagen vor der geplanten Abflugzeit über die Stornierung informiert und es wird Ihnen ein Flug über eine andere Route angeboten, bei dem Sie nicht mehr als 1 Stunde vor der geplanten Abflugzeit starten und Ihr Ziel mit einer Verspätung von weniger als 2 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit erreichen; oder
- Die Stornierung erfolgt aufgrund von außerordentlichen Umständen, die auch durch das Treffen aller zumutbarer Maßnahmen nicht hätten vermieden werden können, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Flugsicherung, Wetterbedingungen, Bürgerunruhen, Terror- und Sicherheitswarnungen, Streikmaßnahmen und unerwartete Flugsicherheitsmängel
Nichtbeförderung
Wenn Ihnen unfreiwillig die Beförderung verweigert wurde und Sie rechtzeitig zum Check-in und Boarding erschienen sind, können Ihnen die Rechte aus den Abschnitten 1, 2 und 3 zustehen. Dies gilt nicht, wenn wir berechtigte Gründe hatten, Ihnen die Beförderung zu verweigern.
1. Anspruch auf Entschädigung
Wurde Ihr Flug storniert? Wurde Ihnen unfreiwillig die Beförderung verweigert? Wenn dies der Fall ist, haben Sie Anspruch auf folgende Entschädigung:
- 250 EUR bei allen Flügen über eine Distanz von 1500 km oder weniger;
- 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Distanz von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Distanz von 1500 bis 3500 km;
- 600 EUR bei allen Flügen, die nicht unter die Kategorie (a) oder (b) fallen.
Beachten Sie, dass die Entschädigung um 50 % reduziert wird, wenn easyJet Ihnen eine Umleitung an Bord eines alternativen Fluges zu Ihrem Zielflughafen anbieten kann, der:
- Bei Flügen über eine Distanz von 1.500 km oder weniger: innerhalb von 2 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit ankommt;
- Bei innereuropäischen Flügen über eine Distanz zwischen 1.500 km und 3.500 km: innerhalb von 3 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit ankommt oder
- Bei allen anderen Flügen: nicht später als 4 Stunden nach der ursprünglichen Ankunftszeit ankommt.
Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen nur dann besteht, wenn die Verspätung nicht auf außergewöhnlichen Umständen beruht.
Unser Team wird die relevanten Unterlagen überprüfen, um zu bestätigen, ob ein Ausgleichsanspruch besteht. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.easyjet.com/de/hilfe/boarding-und-fliegen/verspatungen-und-annullierung
2. Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung
Wurde Ihr Flug storniert oder wurde Ihnen die Beförderung verweigert? Wenn dies der Fall ist, haben Sie ebenfalls Anspruch auf:
- Eine Erstattung für den Teil der Flugstrecke, den Sie nicht geflogen sind; oder
- Eine Erstattung für den Teil oder die Teile Ihrer bereits getätigten Reise, wenn der Flug in Bezug auf Ihren ursprünglichen Reiseplan seine Zweckmäßigkeit verloren hat, sowie gegebenenfalls einen Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder
- Umleitung zu Ihrem Zielort unter vergleichbaren Transportbedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt; oder
- Umleitung zu Ihrem Zielort unter vergleichbaren Transportbedingungen zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl, vorausgesetzt, es sind Plätze verfügbar.
3. Anspruch auf Betreuungsleistungen
War Ihr Flug um mindestens drei Stunden verspätet (oder zwei Stunden im Fall von Flügen über eine Distanz von 1500 km oder weniger), wurde er storniert oder wurde Ihnen unfreiwillig die Beförderung verweigert? Wenn dies der Fall ist, haben Sie Anspruch auf:
- (a) Mahlzeiten und Erfrischungsgetränke entsprechend der Wartezeit;
- (b) Eine Unterkunft im Hotel sowie den Transfer zwischen dem Flughafen und dem Hotel, falls eine Übernachtung für ein oder zwei Nächte notwendig ist;
- (c) Zwei Telefonanrufe, Telex- bzw. oder E-Mails.
Ist Ihr Flug verspätet oder wurde er ohne Benachrichtigung storniert, bevor Sie am Flughafen eintreffen? Dann haben Sie Anspruch auf die obenstehenden Punkte (a) und (c).
Mussten Sie Ihren Flug aufgrund von Verspätung oder Umleitung auf den Tag nach der ursprünglichen Abflugzeit verschieben? Dann haben Sie Anspruch auf die unter (b) genannten Punkte.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass es easyJet nicht möglich ist, die in diesem Abschnitt beschriebene Verpflegung anzubieten, erstattet Ihnen easyJet angemessene Kosten auf Antrag über unsere Website. Dazu benötigen wir detaillierte Belege über Ihre Ausgaben. Bitte beachten Sie, dass der Konsum von Alkohol nicht erstattet wird.
Sollten Sie Angaben zur zuständigen nationalen Durchsetzungsstelle benötigen, finden Sie diese hier:
https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/passenger-rights/national-enforcement-bodies-neb_en
Wenn Sie eine Beschwerde einreichen möchten, wenden Sie sich bitte an unser Kundenbetreuungsteam, indem Sie unser Kontaktformular ausfüllen unter
www.easyJet.com/en/help/contact
Weitere Informationen zu unseren Reklamationsverfahren finden Sie unter https://www.easyjet.com/de/allgemeine-geschaftsbedingungen
Wenn Sie mit unserer Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden sind, können Sie bei der Schlichtungsstelle einen Schlichtungsantrag stellen.
Für Deutschland und Schweiz kontaktieren Sie:
Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
Fasanenstraße 81
D-10623 Berlin
Tel +49 (0)30.6 44 99 33-0
Webseite: http://schlichtung-reise-und-verkehr.de/
Link zum Beschwerdeformular: https://soep-online.de/ihre-beschwerde/
Platform zur Online-Streitbeilegung (OS) der Europäische Komission:
Link zum Beschwerdeformular: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE