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SCHUTZ BEI REISEBESCHRÄNKUNGEN



Wir fliegen dich liebend gern an die Orte, die du besuchen möchtest. Wir hoffen natürlich, dass es keine weiteren Reiseverbote geben wird. Aber falls doch, können wir dir dabei helfen, deine Pläne wieder auf Kurs zu bringen.

Wenn du aus den folgenden Gründen nicht fliegen kannst:

  • Das Land, in das du reist, hat ein Reiseverbot für das Land verhängt hat, aus dem du anreist.
  • Oder das Land, in das du reist, hat Passagieren deiner Nationalität ein Reiseverbot auferlegt hat und es gibt keine Ausnahmen, die dir das Reisen gestatten würden.
  • Oder du müsstest sich bei deiner Ankunft in einem von der Regierung vorgeschriebenen Hotel in Quarantäne begeben.
  • Oder du müsstest dich nach deiner Rückkehr in einem von der Regierung vorgeschriebenen Hotel in Quarantäne begeben.

In diesen Fällen gestattet es dir unsere Richtlinie zum Schutz bei Reisebeschränkungen, deinen Flug bis zu zwei Stunden vor dem Abflug gebührenfrei auf einen späteren Zeitpunkt umzubuchen oder einen Gutschein bzw. eine Rückerstattung zu beantragen, selbst wenn dein Flug weiterhin durchgeführt wird. Dies gilt für alle Flüge bis einschließlich 31. Dezember 2024.*

Diese Richtlinie gilt nicht, wenn:

  • das Reisen zwar nicht verboten ist, aber Anweisungen oder Empfehlungen gelten, die dagegen sprechen
  • andere Einschränkungen gelten, wie z. B. Selbstisolierung oder Quarantäne zu Hause und/oder Testvorgaben.

Du kannst jederzeit bis zu 2 Stunden vor Abflug einen Gutschein oder eine Flugumbuchung beantragen.*** Anträge auf Rückerstattung für einen Flug, der direkt von einem Lockdown mit Reiseverbot betroffen ist, können jederzeit gestellt werden. Anträge auf Rückerstattung für einen Flug, der von einer obligatorischen Hotelquarantäne betroffen ist, können ab 4 Wochen vor dem Abflug gestellt werden.

Weitere Einzelheiten darüber, wie du deine Buchung verwalten kanst, falls deine Reise betroffen ist, findest du hier.

 



RÜCKERSTATTUNGSGARANTIE



Falls wir deinen Flug stornieren müssen, machen wir dies so unkompliziert wie nur möglich für dich. Du kannst unter Buchungen verwalten deinen Flug ohne Umbuchungsgebühr umbuchen oder eine Rückerstattung bzw. einen Gutschein über den Wert der Buchung erhalten.




Allgemeine Geschäftsbedingungen:

*SCHUTZ BEI REISEBESCHRÄNKUNGEN

Wenn deine Reise von einem Reiseverbot oder einer obligatorischen Hotelquarantäne betroffen ist, musst du möglicherweise deine Pläne ändern. Auch wenn dein Flug weiterhin durchgeführt wird, stehen dir eine Reihe flexibler Optionen zur Verfügung:

  1. Buche deinen Flug auf ein beliebiges Datum und einen beliebigen Flug, der von uns angeboten wird, zu einem Reiseziel im easyJet-Netzwerk um:
    • Buche gebührenfrei auf einen anderen easyJet-Flug im selben Land wie die ursprüngliche Buchung um. Dies ist jederzeit bis zu zwei Stunden vor dem Abflug möglich. Wende dich an unser Kundenserviceteam, um die Änderung vorzunehmen, damit dir keine Tarifdifferenz berechnet wird.

  2. Beantrage einen Fluggutschein. Der Gutschein ist 12 Monate ab Ausstellungsdatum gültig und gibt dir die Flexibilität, Reisen an beliebige von uns angeflogene Reiseziele zu buchen.

  3. Rückerstattung beantragen
    • Du kannst jederzeit eine Rückerstattung für einen Flug beantragen, der direkt von einem Lockdown mit Reiseverbot betroffen ist.
    • Rückerstattungen für einen Flug, der von einer obligatorischen Hotelquarantäne betroffen ist, können ab 4 Wochen vor dem geplanten Abflugdatum beantragt werden.

Alle diese Änderungen kannst du vornehmen, indem du unser Kundenserviceteam kontaktierst. Informiere dich bitte über unsere Geschäftszeiten und plane vor der beabsichtigten Abflugzeit genügend Zeit ein, um die Änderung vorzunehmen.

Dies gilt für Änderungen bis einschließlich 31. Dezember 2024. Für alle Änderungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anträge auf Rückerstattung für einen Flug, der von einer obligatorischen Hotelquarantäne betroffen ist, können ab 4 Wochen vor dem Abflug gestellt werden. Anträge für Gutscheine, Flugumbuchungen oder eine Rückerstattung für einen Flug, der direkt von einem Lockdown mit Reiseverbot betroffen ist, können jederzeit gestellt werden. Alle Änderungswünsche oder Anträge müssen jedoch mindestens 2 Stunden vor Abflug gestellt werden.

Beachte bitte, dass unsere Richtlinie für den Schutz bei Reisebeschränkungen nur Anwendung findet, wenn:

  • ein Reiseverbot erlassen wurde, d. h. Reisen aus dem oder in das Abflug- oder Ankunftsgebiet Ihres Fluges von Rechts wegen nicht gestattet sind
  • Reisen zwar nicht verboten, aber mit Einschränkungen behaftet sind, sodass du dich bei der Ankunft an deinem Flugziel oder bei der Rückkehr in einem von der Regierung vorgeschriebenen Hotel in Quarantäne begeben musst

Diese Richtlinie gilt nicht, wenn das Reisen zwar nicht verboten ist, aber Anweisungen oder Empfehlungen gelten, die dagegensprechen, oder wenn andere Einschränkungen gelten, wie z. B. Selbstisolierung oder Quarantäne zu Hause und/oder Testvorgaben.

Falls du weitere Leistungen für deine Reise wie Übernachtung, Transport oder Mietwagen gebucht hast, wende dich bitte an den entsprechenden Anbieter, um diese über die Änderungen deiner Reisepläne zu informieren.


Ein Fehler ist aufgetreten.


Es tut uns sehr leid, aber etwas ist schiefgegangen. Bitte versuchen Sie es erneut oder wenden Sie sich an uns, falls das Problem weiterhin auftritt.


Hier finden Sie unsere lokalen Telefonnummern.


Wenn Sie bereits eine Rückerstattung online beantragt haben und den Status erfahren möchten, klicken Sie bitte hier.