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Medizinische Informationen

Ihre Gesundheit und Ihr innerer Frieden sind uns wichtig und wir möchten, dass sich unsere Passagiere an Bord so wohl wie möglich fühlen. Die meisten gesundheitlichen Beschwerden stellen keinen Grund dar, um auf das Fliegen verzichten zu müssen. Bitte lesen Sie diese Informationen aufmerksam durch, falls Sie Zweifel haben, oder wenden Sie sich an Ihren Hausarzt bezüglich Ihrer spezifischen gesundheitlichen Beeinträchtigung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unser Kundenserviceteam.

Reisen mit medizinischen Geräten

Es ist kein ärztliches Schreiben vorzulegen, wenn benötigte Medikamente im Aufgabegepäck befördert werden.

Wenn Medikamente im Handgepäck mitgeführt werden, benötigen wir lediglich ein ärztliches Schreiben, in dem bestätigt wird, dass es dringend erforderlich ist, die im Folgenden genannten Gegenstände mit an Bord zu nehmen:

  • Flüssigkeiten mit über 100 ml Inhalt
  • Scharfe Gegenstände wie Nadeln
  • Sauerstoffflaschen und Konzentratoren
  • Jegliche medizinische Ausrüstung, die als Gefahrgut in der Flugzeugkabine betrachtet werden kann; eine entsprechende Liste steht hier zur Verfügung

Bitte kontaktieren Sie für eine Beratung unser Team für besondere Hilfe mindestens 48 Stunden vor Ihrem Flug, falls Sie mehrere medizinische Geräte oder ein großes medizinisches Gerät mit sich führen.

Für alle anderen Medikamente und medizinischen Geräte ist kein ärztliches Schreiben erforderlich.

Medikamente

  • Wir empfehlen, Medikamente im Handgepäck mitzuführen, sofern diese während des Fluges benötigt werden.
  • Lassen Sie sich bitte von Ihrem Arzt schriftlich bescheinigen, um welche Art Medikation es sich handelt und wofür sie benötigt wird. Dies gilt ausschließlich, wenn es sich dabei um Flüssigkeiten mit mehr als 100 ml Inhalt, scharfen Gegenständen wie Nadeln, Sauerstoffflaschen oder Konzentratoren oder anderen medizinischen Geräten handelt, die bei einer Mitführung in der Flugzeugkabine als Gefahrgut gelten. Einen Link zur entsprechenden Liste finden Sie oben.
  • Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Arzt oder Apotheker, ob die Ihnen verschriebenen Medikamente ein Arzneimittel enthalten, das als Betäubungsmittel gilt. Dabei handelt es sich um Medikamente, die aufgrund staatlicher Beschlüsse einer strengen Regulierung unterliegen, wie dies beispielsweise bei Diazepam, Lorazepam, Codein oder Tramadol der Fall ist.
  • Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Flug über die Bestimmungen der Botschaft des Landes, in das Sie reisen, sowie über die Einreisebestimmungen. Da in einigen Ländern strenge Gesetze für Betäubungsmittel gelten, müssen Sie nachweisen, dass es sich um Ihr Medikament handelt, entweder anhand eines Rezepts oder durch ein Schreiben Ihres Hausarztes.
  • Beachten Sie bitte, dass wir nicht in der Lage sind, Ihre Medikamente an Bord zu kühlen.

Nadeln

Sie dürfen Nadeln und Spritzen zur Behandlung von gesundheitlichen Beschwerden mit an Bord nehmen. Achten Sie jedoch auch darauf, ein Schreiben von Ihrem Arzt mitzuführen, in dem die Art des Medikaments bestätigt wird und wofür es benötigt wird. Sie müssen alle während des Fluges erforderlichen Injektionen selbst vornehmen. Unser Kabinenpersonal kann unter keinen Umständen Medikamente, einschließlich Injektionen, verabreichen. Informieren Sie das Kabinenpersonal, wenn Sie Ihre Nadeln verwenden müssen, damit man Ihnen einen Behälter für scharfe Gegenstände zur sicheren Entsorgung bereitstellen kann.

Medizinischer Sauerstoff

Wir führen Sauerstoff an Bord, das wir jedoch ausschließlich für Notfälle bereitstellen.

Sie können zusätzlich zu Ihrem Handgepäck zwei kleine Druckluft- oder Sauerstoffflaschen ausschließlich für den persönlichen medizinischen Gebrauch mitnehmen. Bitte beachten Sie, dass diese eine Länge von 56 cm, einen maximalen Durchmesser von 25 cm und ein Maximalgewicht von 5 kg nicht überschreiten dürfen.

Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass die Flaschen aus medizinischen Gründen erforderlich und dass Sie flugtauglich sind. Wenn Sie Sauerstoffflaschen mit sich führen, informieren Sie bitte beim Boarding das Kabinenpersonal.

Flüssiger Sauerstoff ist an Bord des Flugzeugs weder in der Kabine noch im Frachtraum erlaubt.

Sauerstoff-Konzentratoren (entweder netz- oder batteriebetrieben) sind an Bord erlaubt. Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass die Flaschen aus medizinischen Gründen erforderlich und Sie flugtauglich sind.

Bitte beachten Sie unseren Ratgeber ‘Medikamente/Medizinische Ausrüstung’.

Gasflaschen nach Operationen von mechanischen Gliedmaßen und Ersatzflaschen derselben Größe dürfen mit an Bord genommen werden.

Herzschrittmacher

Herzschrittmacher oder andere Geräte, einschließlich Geräte mit Lithium-Batterien, die in eine Person implantiert wurden, oder Radiopharmaka, die sich im Körper einer Person als Folge einer medizinischen Behandlung befinden, sind gestattet.

Krankenbahren

Wir können auf keinem unserer Flüge Krankenbahren transportieren.

Reisen während der Schwangerschaft

Werdende Mütter: Obwohl eine Schwangerschaft natürlich nicht als Krankheit angesehen wird und Sie bis zu einem späten Schwangerschaftsstadium reisen können, bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:

  • Sollte es während Ihrer Schwangerschaft zu Komplikationen gekommen sein, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt, bevor Sie mit uns fliegen.
  • Im Fall von Einlingsschwangerschaften können Sie bis zum Ende der 35. Schwangerschaftswoche fliegen.
  • Wenn Sie mehr als ein Baby erwarten, können Sie bis zum Ende der 32. Schwangerschaftswoche fliegen.

Werdenden Müttern ist es gestattet, mit einem Kleinkind auf dem Schoß zu reisen, wenn sie dies wünschen.

Tiefe Venenthrombose (“TVT”))

Dieses Krankheitsbild tritt bei längeren Phasen der Inaktivität auf und betrifft in der Regel Langstreckenflüge. TVT wird umgangssprachlich auch als “Holzklassen-Syndrom” bezeichnet, doch es können auch Passagiere gefährdet sein, die mit dem Auto oder dem Zug reisen. Folgendes könnte Sie anfälliger für eine tiefe Venenthrombose machen: Dieses Krankheitsbild tritt bei längeren Phasen der Inaktivität auf und betrifft in der Regel Langstreckenflüge. TVT wird umgangssprachlich auch als “Holzklassen-Syndrom” bezeichnet, doch es können auch Passagiere gefährdet sein, die mit dem Auto oder dem Zug reisen. Folgendes könnte Sie anfälliger für eine tiefe Venenthrombose machen:

  • Eine Neigung zur Bildung von Blutgerinnseln;
  • Kürzliche Operation, insbesondere Beinoperationen sowie Verletzung oder Schwellung innerhalb von sechs Wochen vor dem Fliegen;
  • Längere Immobilität, insbesondere gelähmte untere Gliedmaße(n);
  • Frühere oder derzeit bestehende tiefe Venenthrombose oder das Auftreten von TVT in der Familie;
  • Wenn Sie über 40 Jahre alt sind;
  • Wenn Sie die Antibabypille und einige andere Hormonpräparate einnehmen;
  • Wenn Sie schwanger sind;
  • Wenn Sie an Krampfadern leiden;
  • Kürzliche Erkrankung des Herzens;
  • Aktuelle maligne Erkrankung oder Chemotherapie;
  • Erkrankungen des Blutes;
  • Durch einen Mangel an Körperflüssigkeiten verursachte vermehrte Verdickung des Blutes; oder
  • Wenn Sie innerhalb von 6 Wochen vor dem Flug einen Schlaganfall erlitten haben.
Da Immobilität das größte Risiko für die Entwicklung einer tiefen Venenthrombose darstellt, sollten Sie, um das Risiko zu verringern, während des Fluges:
  • In der Kabine herumlaufen;
  • Die Position häufig wechseln;
  • Es vermeiden, die Beine übereinanderzuschlagen;
  • Auf Ihrem Platz gymnastische Übungen durchführen; und
  • Viel Wasser trinken, sowohl vor, während als auch nach dem Flug.

Wenn Sie anfällig für eine TVT sind, müssen Sie sich vor dem Flug von Ihrem Arzt untersuchen lassen und sich ggf. geeignete, gut passende Kompressionsstrümpfe, niedermolekulares Heparin oder eine orale Antikoagulation mit Warfarin verschreiben lassen. Wenn Sie zur Risikogruppe zählen, sollten Sie sich keinesfalls auf Aspirin verlassen, um TVT zu verhindern.

Empfehlungen für Diabetiker

Wenn Sie an Diabetes erkrankt sind und während des Fluges Injektionen benötigen, müssen Sie sich diese selbst verabreichen. Darüber hinaus bitten wir Sie, die Kabinenbesatzung beim Einsteigen in das Flugzeug über Ihr Krankheitsbild zu informieren. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie eine ausreichende Menge Insulin in Ihrem Handgepäck und nicht im Aufgabegepäck mit sich führen. Das Insulin kann durch die niedrigen Temperaturen im Frachtraum wirkungslos werden. Insulin-Pens für Diabetiker sind für Reisen ohne medizinische Dokumentation zulässig. Wenn Sie Insulin oder langwirkende Sulfonylharnstoffe anwenden, bringen Sie bitte in Ihrem Handgepäck zusätzliche Kohlehydrate mit und orientieren Sie sich während des Fluges an Ihrer „Heimatzeit“.

Empfehlungen für Taucher

Dekompressionskrankheit: Sie sollten sicherstellen, dass Sie in den 24 Stunden vor dem Flug nicht tauchen, um das Risiko einer Dekompressionskrankheit zu minimieren. Luftflaschen fürs Tauchen werden an Bord nicht angenommen.

 

Fliegen nach einer Krankheit oder Operation

Art der Operation

Flugtauglich nach

Herzoperation

14 Tagen

Angioplastie

5 Tagen

Abdominalchirurgie

10 Tagen

Operation im Brustbereich

6 Wochen

Entfernung der Mandeln

14 Tagen

Mittelohroperation

Ohrhöhle ist trocken und normal belüftet (normalerweise nach 14 Tagen)

Katarakt-/korneale Laserchirurgie

1 Tag


Nach einer kürzlichen Operation ist ein ärztliches Attest erforderlich, um Ihre Flugtauglichkeit zu bestätigen.

Art des medizinischen Ereignisses

Flugtauglich

Herzinfarkt

Nach 7 Tagen in geringfügigen oder unkomplizierten Fällen.
Konsultieren Sie bei schweren oder komplizierten Herzinfarkten vor dem Fliegen einen Arzt
Eine ärztliche Bescheinigung der Flugtauglichkeit ist erforderlich

Nach einem Schlaganfall 10 Tage

Bei einer Reise innerhalb von 11 bis 21 Tagen nach einem Vorfall ist eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Flugtauglichkeit erforderlich.

Pneumothorax

Wenn der Brustkorb abgesaugt wurde und die Lunge sich ganz ausgedehnt hat (normalerweise 14 Tage). Reise nur mit Begleitperson. Eine ärztliche Bescheinigung der Flugtauglichkeit ist erforderlich

Penetrierende Augenverletzung

Nach 7 Tagen



Art der Beeinträchtigung

Flugtauglich

Angina

Nur bei stabilem Zustand

Mittelohrentzündung

Wenn die Erkrankung abgeklungen ist (normalerweise nach 7 Tagen)

Sinusitis

Wenn die Erkrankung abgeklungen ist (normalerweise nach 7 Tagen)

Chronische Anämie

Keine Flugtauglichkeit

Epilepsie

24 Stunden nach einem tonisch-klonischen Anfall (Grand Mal)

Asthma

Flugtauglich
Bewahren Sie Ihr(e) Inhalator(en) in Ihrem Handgepäck auf.
Falls Sie an schwerem Asthma leiden, legen Sie bitte eine ärztliche Bescheinigung über Ihre Flugtauglichkeit vor.
Vernebler sind an Bord gestattet, sofern sie keine Sauerstoffflaschen enthalten.

Lungenerkrankung (chronisch obstruktive Lungenerkrankung, Mukoviszidose, Bronchiektase)

Nur wenn eine ärztliche Bescheinigung der Flugtauglichkeit vorgelegt wird
Wir empfehlen, eine ärztliche Beratung einzuholen, um festzulegen, ob während des Fluges Sauerstoff benötigt wird.

Fluggäste, die an Kurzatmigkeit leiden, dürfen nicht fliegen. Kinder mit Atemwegsproblemen müssen eine Bescheinigung eines Facharztes mitführen, in der ihre Flugtauglichkeit bestätigt wird.

Passagiere, die an einer leichten Infektionskrankheit, einschließlich der in der folgenden Tabelle aufgeführten Gesundheitszustände, leiden, können gemäß den untenstehenden Richtlinien an der Flugreise teilnehmen.

Infektionskrankheiten

Flugtauglich

Röteln

4 Tage nach Auftreten des Ausschlags

Masern

7 Tage nach Auftreten des Ausschlags

Mumps

Wenn alle Schwellungen abgeklungen sind (normalerweise nach 7 Tagen)

Windpocken

7 Tage nach Auftreten des letzten neuen Ausschlags

Virusinfektionen (z. B. saisonale Grippe)

Wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht

Fluggäste mit einer schweren Infektionskrankheit (z. B. schwere Atemwegsinfektionen, Tuberkulose, Lungenentzündung) werden für die Reise nicht zugelassen, wenn keine Bescheinigung eines Facharztes über ihre Flugtauglichkeit vorliegt. Passagiere mit oder mit Symptomen einer Meningitis oder einer Vireninfektion infolge einer Pandemie wie SARS, H1N1 oder COVID-19 können nicht an der Flugreise teilnehmen.

Alle Passagiere müssen unsere Richtlinien zur Biosicherheit einhalten, einschließlich der Anforderung, eine Maske (Mund-Nasen-Schutz) zu tragen.

Psychiatrische Erkrankungen Passagiere mit psychischen Störungen dürfen unter folgenden Bedingungen fliegen:

  • Wenn Sie an Zuständen wie Phobien, Angstzuständen oder Depressionen leiden, sollten Sie dem Kabinenpersonal dies beim Besteigen des Flugzeugs mitteilen;
  • Wenn Sie in der Vergangenheit drogen- oder alkoholabhäng waren, müssen Sie an einem Programm zur Entgiftung teilgenommen haben und eine Bescheinigung eines geeigneten Arztes über Ihre Flugtauglichkeit vorlegen. Sie dürfen zum Zeitpunkt der Reise nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss stehen.
  • Die Sicherheit unserer Fluggäste und der Besatzung haben für uns stets oberste Priorität. Unsere Crew wird grundsätzlich alle Personen am Reisen hindern, deren Befinden ihrer Ansicht nach ein Sicherheitsrisiko darstellt.

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